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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07 (https://dejure.org/2008,10910)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2008 - 2 B 16.07 (https://dejure.org/2008,10910)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 2 B 16.07 (https://dejure.org/2008,10910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung Dritter zu Abschiebungskosten; Arbeitgeber als Kostenpflichtiger bezüglich einer Erstattung von Abschiebungskosten; Geltungsbereich des Begriffs "Arbeitnehmer"; Zweck der Übertragung der Kostenlast einer Abschiebung auf den Arbeitgeber; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 66 Abs. 4; AGG § 1; AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 62 Abs. 3
    D (A), Abschiebungskosten, Arbeitgeber, geringfügige Beschäftigung, Abschiebungshaft, Auswahlermessen, Verhältnismäßigkeit, Haftdauer

  • Judicialis

    AufenthG § 3; ; AufenthG § ... 5; ; AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 66 Abs. 4; ; AufenthG § 66 Abs. 4 Satz 1; ; AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 24 Abs. 6 a; ; SGB IV § 28 a; ; SGB IV § 28 a Abs. 8; ; AGG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 26.10.2005 - 24 ZB 05.1293
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Es bedarf daher weder eines wirksamen Arbeitsvertrags noch eines faktischen Arbeitsverhältnisses (BVerwG, Beschluss vom 3. November 1987, a.a.O; OVG NW, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 10147/99 - juris).

    Damit hat er die Beschäftigung aufgenommen, die bereits mit der Einweisung in die zu erledigenden Arbeiten beginnt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris).

    Da im Übrigen bei Fällen der Ausländerbeschäftigung der Einwand, der Ausländer habe seine Beschäftigung erst gerade oder nur zur Probe aufgenommen, zu den typischen (Schutz- )Behauptungen zählt (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris: "Arbeitsversuch" und BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris: "Freundschaftsdienst"), würde bei einer Differenzierung nach der Dauer der Beschäftigung zusätzlichen Schutzbehauptungen Tür und Tor geöffnet.

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der inhaltsgleichen Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG (eingefügt durch Gesetz vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393), entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, BVerwGE 59, 13, 20 ff. und Urteil vom 3. November 1987, BVerwGE 78, 231 = NVwZ 1988, 256; Beschluss vom 22. Juli 1987, NVwZ 1987, 1086).

    Da die Kosten für die Abschiebung - wie auch vorliegend - von dem Ausländer regelmäßig nicht zu erlangen sind, ist es entgegen der vom Kläger geäußerten Auffassung auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber in Ausübung des ihm zukommenden Ermessens den Arbeitgeber zu dem primären Kostenschuldner bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, a.a.O. S.15, 21).

    Wenn und soweit allerdings die Kostenlast im Einzelfall auf Grund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Arbeitgebers darstellen sollte, besteht die Möglichkeit, von der Erhebung der Kosten abzusehen (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, BVerwGE 59, 13, 22).

  • VG Hamburg, 14.11.2001 - 22 VG 702/98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Sonstige besondere Umstände, wie etwa die Notwendigkeit einer besonders aufwändigen Rückführungsart (vgl. das vom VG Hamburg genannte Beispiel einer Rückführung in einem eigens hierfür gemieteten Flugzeug - Beschluss vom 14. November 2001 - 22 VG 0702/98 -juris), liegen nicht vor.

    In dem vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall sind für 87 Hafttage 10.885, 44 DM angefallen (Urteil vom 14. November 2001 - 22 VG 0702/98 -juris).

  • VGH Bayern, 16.05.2002 - 24 C 02.411
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).

    Da im Übrigen bei Fällen der Ausländerbeschäftigung der Einwand, der Ausländer habe seine Beschäftigung erst gerade oder nur zur Probe aufgenommen, zu den typischen (Schutz- )Behauptungen zählt (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris: "Arbeitsversuch" und BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris: "Freundschaftsdienst"), würde bei einer Differenzierung nach der Dauer der Beschäftigung zusätzlichen Schutzbehauptungen Tür und Tor geöffnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - 18 A 148/05

    Arbeitnehmer Abschiebungskosten Ausreisekosten Beschäftigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Es bedarf daher weder eines wirksamen Arbeitsvertrags noch eines faktischen Arbeitsverhältnisses (BVerwG, Beschluss vom 3. November 1987, a.a.O; OVG NW, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 10147/99 - juris).

    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88

    Heranziehung von Arbeitgebern zu Abschiebungskosten; Beschäftigung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Denn auch bei kurzzeitigen Beschäftigungen, die dem Arbeitgeber naturgemäß keinen hohen Gewinn verschaffen, entstehen die arbeitsmarktpolitischen, finanziellen und ordnungsrechtlichen Probleme, vor denen § 66 Abs. 4 AufenthG schützen soll (OVG Nds., Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191).

    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).

  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der inhaltsgleichen Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG (eingefügt durch Gesetz vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393), entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, BVerwGE 59, 13, 20 ff. und Urteil vom 3. November 1987, BVerwGE 78, 231 = NVwZ 1988, 256; Beschluss vom 22. Juli 1987, NVwZ 1987, 1086).

    Wann sich die Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Kosten der Abschiebung ausnahmsweise als unverhältnismäßige Folge seines Verhaltens darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht abschließend geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1987, NVwZ 1987, 1086).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der inhaltsgleichen Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG (eingefügt durch Gesetz vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393), entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, BVerwGE 59, 13, 20 ff. und Urteil vom 3. November 1987, BVerwGE 78, 231 = NVwZ 1988, 256; Beschluss vom 22. Juli 1987, NVwZ 1987, 1086).

    Es bedarf daher weder eines wirksamen Arbeitsvertrags noch eines faktischen Arbeitsverhältnisses (BVerwG, Beschluss vom 3. November 1987, a.a.O; OVG NW, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 10147/99 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2007 - 11 LC 88/06

    Haftung für durch die Abschiebung eines Ausländers entstehende Kosten; Verbindung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    So waren in einem vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall bei 116 Tagen Abschiebungshaft 8.031, 88 EUR angefallen (Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06- juris).
  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1985 - 1 S 2/84

    Abschiebung ohne vorherige Androhung und Fristsetzung - Haftung des Arbeitgebers

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99

    Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 17 A 2600/02

    Ausgestaltung der Tragung der Abschiebungskosten für eine abgeschobene ungarische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Entscheidend ist insoweit, dass es sich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit um eine abhängige, entgeltliche Arbeitsleistung handelt und der Betreffende in die zu erledigenden Aufgaben eingewiesen wurde, selbst wenn die Tätigkeit nur geringfügiger und kurzfristiger Art ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008 - OVG 2 B 16.07 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 -, juris Rn. 3).

    Das OVG Berlin-Brandenburg prüft in seinem Urteil vom 6. Februar 2008 (a.a.O., Rn. 30) im Verfahren auf Heranziehung des Arbeitgebers zu den Kosten der Abschiebungshaft, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung so schnell wie möglich durchgeführt hat, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch darüber hinausgehend auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen und die Auffassung vertreten, Rückforderungs- und Erstattungsansprüche seien (geradezu) typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen schon im Rahmen der Geltendmachung der Forderung auf Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen sei, wobei die Frage, wann ein atypischer Fall vorliege, anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sei und die dahingehende behördliche Prüfung voller gerichtlicher Nachprüfung unterliege (vgl. im Übrigen VGH München, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252 = juris Rn. 26; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 2005, a.a.O. juris Rn. 57; Urteil vom 27. Juli 2006, a.a.O., Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 32 ff.).

    d) Der Beklagte hat nicht ermessensfehlerhaft gehandelt, indem er im Rahmen seines Auswahlermessens (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 31) Herrn W., bei dem 2.520,00 Euro gefunden wurden, nicht zur Begleichung eines entsprechenden Teils der Abschiebungskosten herangezogen hat.

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Zwar ist der Begriff der Beschäftigung als Arbeitnehmer grundsätzlich nach Sinn und Zweck der Vorschrift weit auszulegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.2.2008, OVG 2 B 16.07, Juris Rn. 19; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.7.2006, 18 A 148/05, Juris Rn. 7) .

    Entscheidend ist, dass nach den Gesamtumständen eine abhängige entgeltliche Tätigkeit geschuldet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.2.2008, OVG 2 B 16.07, Juris Rn. 20 ) .

    Auch genügt für die Erfüllung des Haftungstatbestands eine nur geringfügige und kurzfristige Beschäftigung, denn Sinn und Zweck der Norm verlangen, die illegale Beschäftigung von ausreisepflichtigen Ausländern nicht erst ab einer bestimmten Dauer oder einem nennenswerten Gewinn des Arbeitgebers mit dem Kostenrisiko der Abschiebung zu belasten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.2.2008, OVG 2 B 16.07, Juris Rn. 20 ) .

  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750

    Leistungsbescheid; Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten; Beschäftigung

    Der Verwaltungsgerichtshof geht hier - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - von einer weiten Auslegung des Begriffs der Beschäftigung aus, folgert hieraus jedoch lediglich, dass die Haftungsvorschrift (hier: § 82 Abs. 4 S. 1 AusIG 1990) auch bei einem nicht förmlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag und bei einer Beschäftigung nur für einige Stunden anwendbar ist; das Kriterium der Unselbstständigkeit der Tätigkeit zieht die Entscheidung nicht in Zweifel (zum Erfordernis der Unselbstständigkeit der Beschäftigung bei Anwendung des § 82 Abs. 4 S. 1 AusIG 1990 vgl. OVG NRW vom 3.7.2006 Az. 18 A 148/05; ebenso zu § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG a.F.: OVG Berlin-Brandenburg vom 6.2.2008 Az. 2 B 16.07).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2010 - 11 LA 433/09

    Einordnung eines Probearbeitsverhältnisses unter den Begriff der Beschäftigung

    Maßgebend ist vielmehr, dass nach den tatsächlichen Verhältnissen eine abhängige und fremdbestimmte Arbeitsleistung erbracht worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6.2.2008 - OVG 2 B 16.07 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 26.10.2005 - 24 ZB 05.1293 - juris).
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 19 C 10.1849

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; Beschäftigung eines Ausländers als

    Es ist jedoch fraglich, ob diese Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild eine abhängige (fremdbestimmte) Arbeitsleistung gewesen ist (betreffend die Maßgeblichkeit dieses Kriteriums vgl. BVerwG vom 3.11.1987 BVerwGE 78, 231 zu der ebenfalls auf einer "Beschäftigung" abstellenden Haftungsvorschrift des § 24 Abs. 6a S. 1 AuslG i.d.F. des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23.6.1970 BGBl I, S. 805; OVG Berlin-Brandenburg vom 6.2.2008 Az. 2 B 16.07, Juris).
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